Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Prozesskostensicherheit durch Beschluss; Zwischenurteil nach mündlicher Verhandlung; Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Korriegierung auf Gegenvorstellung; Grundsatz der Meistbegünstigung
- Judicialis
ZPO § 110
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 110
Keine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit gegen fehlerhafte Anordnung einer Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 19.07.2002 - 23 O 188/97
- OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86
Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Eine Bindung nach § 318 ZPO an die Zwischenentscheidung, nach der ein Kläger eine Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten hat, besteht dabei nicht (BGHZ 102, 232), so dass die Zwischenentscheidung auch durch das Ausgangsgericht abgeändert werden kann.Auch gegen ein Zwischenurteil, mit dem die Leistung einer Prozesssicherheit angeordnet wird, wäre eine Berufung nicht statthaft, sondern erst gegen das Endurteil, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wird (BGHZ 102, 232).
- BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Nach diesem ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der Entscheidungsart entspricht, als auch dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren, wenn ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form erlassen hat (vgl. BGH NJW 1997, 1448), hier als Beschluss statt als (Zwischen-) Urteil.Der Meistbegünstigungsgrundsatz soll nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGH NJW 1997, 1448).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
- OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02). - OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02). - OLG Frankfurt, 26.08.2002 - 24 W 43/02
Unanfechtbarkeit des Beschlusses über Ablehnung der Urteilsberichtigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
- LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 21/15
Prozesskostensicherheit (3)
Teilweise wird zwar vertreten, dass der Kläger sich darauf berufen können müsse, dass die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO entfallen sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.04.2003, Az.: 14 W 3/03, Seite 2, zitiert nach BeckRS 2003, 30316347;… Jaspersen, in: Beck'OK, ZPO, Ed. 20, Stand: 01.03.2016, § 113, Rn. 5;… Schulz, in: MüKo, ZPO, Kommentar, 4. Auflage, 2013, § 113, Rn. 16). - LG Hamburg, 29.03.2022 - 310 O 113/14
Prozesskostensicherheit bei gewöhnlichem Aufenthalt in Großbritannien für vor …