Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10357
OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03 (https://dejure.org/2003,10357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.2003 - 14 W 3/03 (https://dejure.org/2003,10357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 2003 - 14 W 3/03 (https://dejure.org/2003,10357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Prozesskostensicherheit durch Beschluss; Zwischenurteil nach mündlicher Verhandlung; Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Korriegierung auf Gegenvorstellung; Grundsatz der Meistbegünstigung

  • Judicialis

    ZPO § 110

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 110
    Keine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit gegen fehlerhafte Anordnung einer Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Eine Bindung nach § 318 ZPO an die Zwischenentscheidung, nach der ein Kläger eine Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten hat, besteht dabei nicht (BGHZ 102, 232), so dass die Zwischenentscheidung auch durch das Ausgangsgericht abgeändert werden kann.

    Auch gegen ein Zwischenurteil, mit dem die Leistung einer Prozesssicherheit angeordnet wird, wäre eine Berufung nicht statthaft, sondern erst gegen das Endurteil, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wird (BGHZ 102, 232).

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Nach diesem ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der Entscheidungsart entspricht, als auch dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren, wenn ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form erlassen hat (vgl. BGH NJW 1997, 1448), hier als Beschluss statt als (Zwischen-) Urteil.

    Der Meistbegünstigungsgrundsatz soll nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGH NJW 1997, 1448).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2002 - 24 W 43/02

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses über Ablehnung der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 21/15

    Prozesskostensicherheit (3)

    Teilweise wird zwar vertreten, dass der Kläger sich darauf berufen können müsse, dass die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO entfallen sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.04.2003, Az.: 14 W 3/03, Seite 2, zitiert nach BeckRS 2003, 30316347; Jaspersen, in: Beck'OK, ZPO, Ed. 20, Stand: 01.03.2016, § 113, Rn. 5; Schulz, in: MüKo, ZPO, Kommentar, 4. Auflage, 2013, § 113, Rn. 16).
  • LG Hamburg, 29.03.2022 - 310 O 113/14

    Prozesskostensicherheit bei gewöhnlichem Aufenthalt in Großbritannien für vor

    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings § 282 Abs. 3 ZPO zu beachten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2003 - 14 W 3/03, juris Rn. 7; MünchKomm.ZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, § 111 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht